Zulassung

Voraussetzungen

  • Bachelor- oder Diplomabschluss in einem Studiengang der Fachrichtung Wirtschaftsingenieurwesen, der Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder der Logistik
  • Gesamtnote von 2,5 oder besser
  • 210 Credit Points (CP), unter bestimmten Voraussetzungen auch 180 CP, Näheres regelt die SPO
  • Technik: insbesondere grundlegende Kompetenzen aus der Elektrotechnik, Technische Mechanik, Materialwissenschaften und Konstruktion (mindestens 20 CP)
  • Wirtschaft: vor allem grundlegende Kompetenzen aus den Bereichen Allgemeine BWL, Wirtschaftsprivatrecht, sowie Internes und Externes Rechnungswesen (mindestens 20 CP)
  • alternativ ist die Aufnahme des Studiums mit einem anderen qualitativ gleichwertigen inländischen oder ausländischen Hochschulabschluss möglich, falls die eben genannten Voraussetzungen erfüllt sind
  • Diese Voraussetzungen sind zwingend erforderlich. Ist nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Zulassung zum Studiengang MBEE nicht möglich.

Das Studium kann im Wintersemester aufgenommen werden.

Sprachvoraussetzungen

Neben dem Bachelorzeugnis sind für ein Studium gewisse Sprachkenntnisse Einschreibungsvoraussetzung. Für ein Studium in englischer Sprache müssen Sprachkenntnisse in Englisch von mindestens Niveau B2 nachgewiesen werden.
Welche Sprachnachweise an der THWS anerkannt werden, können der „Übersicht Sprachnachweise“ bzw. der Seite des Hochschulservice Studium entnommen werden.

Studienbewerber aus dem Ausland

Informationen zur den Voraussetzungen, die für ausländische Studierende gelten, finden Sie auf den Seiten des Hochschulservice International.

Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich online. Alle Links und Infos zum Bewerbungsportal finden Sie auf den Seiten des Hochschulservice Studium (HSST).

Die allgemeinen Fristen zur Bewerbung der THWS sind unbedingt einzuhalten, auch wenn noch nicht alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Bewerbungen, die erst nach dieser Frist eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden!

Die Zulassung erfolgt insoweit unter der auflösenden Bedingung, dass das Abschlusszeugnis innerhalb eines Semesters nach Studienbeginn mit der geforderten Gesamtnote nach nachgewiesen wird.

Ersatzweise genügt auch eine Bescheinigung über das endgültige Bestehen mit den endgültigen zugangsrelevanten Angaben. Diese Bescheinigung muss von der ausstellenden Hochschule mit Datum, Stempel und Unterschrift versehen sein und uns ebenso im Original oder in amtlich beglaubigter Form zu den jeweils genannten Terminen vorliegen.

Beim Nachweis von Diplom- oder gleichwertigen Studienabschlüssen können Studienleistungen für das Masterstudium angerechnet werden.

Gebühren

Informationen zu den Gebühren finden Sie auf den Seiten des Hochschulservice Studium.