Zulassung

Hochschulzugangsberechtigung

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Dafür ist der Nachweis einer der folgenden Qualifikationen erforderlich:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Meister (mit verpflichtendem Beratungsgespräch)
  • Beruflich Qualifizierte (Berufsabschluss & dreijährige Berufstätigkeit) mit Beratungsgespräch & Eignungstest gemäß BayHIG

Für Beratungsgespräche wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung der THWS.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten unserer Hochschule unter: Infoblatt Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.

Sprachvoraussetzungen

Neben der Hochschulzugangsberechtigung sind für ein Studium gewisse Sprachkenntnisse Einschreibungsvoraussetzung. Für ein Studium in deutscher Sprache müssen Sprachkenntnisse in Deutsch von mindestens Niveau B2 nachgewiesen werden.
Welche Sprachnachweise an der THWS anerkannt werden, können der „Übersicht Sprachnachweise“ bzw. der Seite des Hochschulservice Studium entnommen werden.

Studienbewerber aus dem Ausland

Für Studierende aus dem Ausland sind die Voraussetzungen von Land zu Land sehr unterschiedlich. Wichtigstes Kriterium für die Anrechnung in Deutschland ist, dass das Bildungsniveau nach dem Schulabschluss in etwa mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist. Daher ist es möglich, dass man nach dem Schulabschluss noch zusätzlich im Heimatland studieren muss, um eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland zu erhalten.

Auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen für ihr jeweiliges Land. Auch die Datenbank der Kultusministerkonferenz (anabin) bietet Informationen, allerdings sind diese nur auf Deutsch verfügbar. Uni-assist.de bietet für einige Länder eine ausführliche Übersicht über die Anrechnung von Bildungsabschlüssen in Deutschland auf www.uni-assist.de.

Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich online. Alle Links und Infos zum Bewerbungsportal finden Sie auf den Seiten des Hochschulservice Studium (HSST).

Die allgemeinen Fristen zur Bewerbung der THWS sind unbedingt einzuhalten, auch wenn noch nicht alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Bewerbungen, die erst nach dieser Frist eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden!

Gebühren

Informationen zu den Gebühren finden Sie auf den Seiten des Hochschulservice Studium.

 

Anrechnung von Leistungen

Unter gewissen Voraussetzungen können Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder außerhalb des Hochschulbereichs im In- und Ausland bereits erbracht worden sind, auf das Studium an der THWS angerechnet werden. Eine detaillierte Prüfung erfolgt nur auf Antrag und erst nach erfolgter Einschreibung.