Integration im Studium

Die Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen kooperiert mit Unternehmen durch Projekte, Seminare und Projektseminare.
Dabei wird qualifizierten Studierenden die Möglichkeit geboten, in kleinen Arbeitsgruppen umfassende Aufgabenstellungen aus der unternehmerischen Praxis zu bearbeiten. Aus einer Vielzahl dieser Projekte resultierten bereits sehr gute Ergebnisse.

Alle beteiligten Partner profitieren von dieser Kooperation:

  • Bearbeitung praktischer Aufgaben durch motivierte, kreative Studierendenteams
  • Externe, unabhängige Unterstützung für Unternehmen
  • Nutzung der Kompetenzen der Hochschule
  • Einfache Möglichkeit der befristeten Kapazitätserweiterung
  • Ideale Gelegenheit zur Rekrutierung von qualifiziertem Nachwuchs

In allen unseren Bachelor-Studiengängen ist ein berufsnahes, praktisches Studiensemester Pflichtbestandteil. Das Praktikum dauert mindestens 20 Wochen, die in einem Unternehmen abzuleisten sind. Ergänzt wird die Praxisphase durch praxisbegleitende Lehrveranstaltungen.
Auch die meisten Abschlussarbeiten haben aktuelle Themenstellungen aus Unternehmen zum Gegenstand. Deren Bearbeitung durch die Studierenden erfolgt in der Regel vor Ort im Unternehmen.

Exkursionen sind Studienfahrten / Lehrveranstaltungen zur Ausbildung der Studierenden. Exkursionen sollen insbesondere dazu dienen, die selbstständige Aneignung von praktischen Erfahrungen, die Vor-Ort-Auseinandersetzung mit realen Szenarien sowie die Vermittlung entsprechender praktischer Kenntnisse zu fördern.

Gastvorträge sind Einzelveranstaltungen mit individueller, zumeist praxisbezogener Thematik und können zur Ergänzung des Lehrangebotes an Personen, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, vergeben werden. Ein Gastvortrag erfolgt innerhalb einer Lehrveranstaltung und dauert in der Regel 90 Minuten.

Um eine möglichst praxisbezogene Lehre anbieten zu können, setzen wir neben den Professorinnen und Professoren auch Lehrbeauftragte ein. Diese stehen in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zum Freistaat Bayern und sind nebenberuflich tätig.
Lehrbeauftragte führen die ihnen übertragenen Lehrveranstaltungen selbstständig und eigenverantwortlich durch. Sie gestalten diese nach Maßgabe der Festlegungen im Lehrauftrag inhaltlich und methodisch unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsordnung. Lehrbeauftragte haben auf Verlangen zur Erstellung, Durchführung und Mitwirkung von Hochschulprüfungen (Übernahme von Prüfungsaufsichten, Gewährung der Einsichtnahme u.a.) beizutragen.