Bewerbungsprozess Auslandsstudium
Der Bewerbungsprozess für ein Auslandssemester besteht aus zwei Teilen. Zunächst müssen Sie im Bewerbungszeitraum ihre Bewerbung um ein Auslandssemester an der Fakultät einreichen. Die Deadline ist in der Regel Anfang Dezember und wird rechtzeitig über die Webseite der Fakultät und im E-Learning im Forum „News Studieren im Ausland/News studying abroad“ im Kurs Studieren im Ausland FWI / Study Abroad FWI mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist an der Fakultät WI etwa vier Wochen vor dem hochschulweiten Termin liegt.
Akademischer Teil
Den akademischen Teil regelt die Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen selbst. Alle wichtigen Unterlagen, Informationen und Formulare, wie das Bewerbungsformular finden Sie im e-learning im Kurs Studieren im Ausland FWI / Study Abroad FWI.
Auswahlkriterien:
Die Vergabe der Studienplätze an den Partnerhochschulen erfolgt nach den folgenden Auswahlkriterien. Diese Kriterien werden auch zur Auswahl für Erasmus+ Förderung angewandt:
1. Akademische Leistung (Vorlage des aktuellen Notenauszugs)
2. Persönliche Motivation für ein Auslandsstudium (Motivationsschreiben)
3. Sonstige Kompetenzen sowie Engagement in Hochschule und Gesellschaft (Engagement bei we@fwi Studigruppe oder ähnliches).
Nach Ablauf der Fristen für die fakultätsinterne Bewerbung erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung sowie Informationen zu den weiteren Schritten im organisatorischen Teil.
Organisatorischer Teil
Nach der erfolgreichen Bewerbung an der Fakultät ist der akademische Teil beendet und der organisatorische Teil über den Hochschulservice Studium (HSIN) beginnt. Hierzu erhalten Sie nach erfolgreicher Bewerbung von der Fakultät alle benötigten Informationen per Mail. Der Hochschulservice Studium wird Sie dann - nachdem Ihre Angaben und Unterlagen vollständig sind - bei der Partnerhochschule nominieren.
Weitere Informationen finden Sie hierzu auch im E-Learning Kurs Studieren im Ausland FWI / Study Abroad FWI.
Förderung durch Erasmus+: Über den Hochschulservice Studium können Sie sich zugleich für eine Förderung durch Erasmus+ bewerben. Dabei wird wie folgt differenziert:
- Studierendenmobilität mit Programmländern: Zu den Programmländern von Erasmus+ gehören die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie einige weitere Länder (z.B. Norwegen). Eine Förderung für ein Studium in Programmländern kann erfolgen, wenn
- die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien und zum Verfahren siehe oben)
- die Voraussetzungen des jeweiligen Programms eingehalten werden und
- entsprechende Gelder vorhanden sind.
- Studierendenmobilität mit Partnerländern (Non-EU): Eine Förderung durch Erasmus+ ist zudem auch für ein Studium an Hochschulen aus bestimmten Partnerländern möglich. Eine Förderung für ein Studium in Partnerländern kann erfolgen, wenn
- die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien und zum Verfahren siehe oben)
- die Voraussetzungen des jeweiligen Programms eingehalten werden und
- entsprechende Gelder vorhanden sind.
- Zusätzliche Fördervoraussetzung für die Studierendenmobilität mit Partnerländern (Non-EU) ist es, dass Sie sich beim Hochschulservice Internationales auf Erasmus+ non-EU Förderung bewerben. Die Bewerbungsschritte und Auswahlkriterien für die Förderentscheidung finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Erasmus+ sowie zu sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite des Hochschulservice Internationales. Beachten Sie ferne die Hinweise des DAAD zu Stipendien und Finanzierung.